In der mietrechtlichen Frage der Kombination von Staffelmiete und Indexklausel hatte ein in Berufung gegangener Vertragspartner eines gewerblichen Mietvertrages keinen Erfolg. In dem von Rechtsanwalt Dr. Hans-Christian Hauck in der Immobilien Zeitung vom 23.11.2023 beschriebenen Fall (OLG Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2023) hatte der Vermieter eine Mieterhöhung erfolgreich eingeklagt, wogegen der Mieter – letztlich erfolglos – in Berufung gegangen war. Rechtsanwalt Dr. Hauck empfiehlt mit Blick auf den Fall, dass bei der Kombination von Staffelmiete und Indexmiete darauf zu achten sei, dass ein indexbedingten Steigen, aber auch ein indexbedingtes Absinken der Miete möglich und dass auf eine zeitliche Nichtüberschneidung beider Vereinbarungen – Staffel- und Indexmiete – zu achten seien. Er weist zudem daraufhin, dass es noch keine höchstrichterliche Klärung geben würde.
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