Um die Frage des Auslösens von Schenkungssteuer bei Immobilien geht Steuerberater Jens Krall in seinem Beitrag in der Immobilien Zeitung vom 23.11.2023 nach. Anlass war ein Fall, bei dem das geschenkte Grundstück an fremde Dritte vermietet wurde (BFH, Urteil vom 10. Mai 2023, Az. II R 21/21). Der Bundesfinanzhof, so Krall, habe sich der Auffassung des Finanzamtes angeschlossen und halte die Besteuerung für rechtens, da das Betriebsvermögen der Gesellschaftsbeteiligung zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestanden habe. Steuerberater Krall weist im Hinblick auf die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung deshalb daraufhin, dass von einer gewerblichen Nutzung auszugehen sei. Im Falle der Vermietung eines geschenkten Grundstückes seien notwendigerweise Miet- und Lagerbewirtschaftung eng miteinander zu verknüpfen.
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