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Höhere Auftragswertgrenzen in Rheinland-Pfalz

Am 07. September 2021 trat eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in Kraft. Durch diese werden für verschiedene Verfahrensarten die bisherigen Auftragswertgrenzen angehoben. So ein Artikel in der Fachzeitschrift* „Vergabe News“ in der Ausgabe November 2021.

So normiert beispielsweise Ziff. 4.2 der benannten Vorschrift, dass bei öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen ohne weitere Einzelbegründung beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 80.000 Euro (netto) zulässig sind. Die bisherige Grenze lag bei 40.000 Euro (netto). Gem. dieser Ziffer sind zudem bei öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 200.000 Euro zulässig. Dabei wird insoweit von den Vorschriften der VOB/A abgewichen, als dass keine weitere Einzelbegründung gefordert ist.

gestapelte Akten in beigen Papierordnern | INLOCON AG

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