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Förderprogramme für die Installation von Flächenheizungen

Flächenheizungen lassen nicht nur einen großen Gestaltungsspielraum bezüglich der
Inneneinrichtung eines Gebäudes zu. In Kombination mit Brennwertkessel und Wärmepumpe
gelingt es zudem auch Betriebskosten und CO
2 zu sparen. So ein Artikel auf der Website haustec.de vom 13. Juli 2021.

Anfang des Jahres, am 01.01.2021 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auferlegt. Darin ist zu diesem Zeitpunkt auch das BAFA Investitionsprogramm
aufgegangen. Flächenheizungen werden in diesem Rahmen im Paket mit einem
Kesselaustausch mit einer Höhe von 20 bis 45 Prozent der investierten Summe gefördert.
Bedingung für die Förderung ist eine Mindestinvestition von 300 Euro brutto. Der
Förderungshöchstbetrag liegt bei Sanierungen von Wohngebäuden dabei pro Wohneinheit bei
60.000 Euro. Einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5 Prozent kann man erlangen,
wenn die umzusetzende Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
ist. Eine solche Förderung ist im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für
Wohngebäude“ vorgesehen.
Des Weiteren ist ab dem 01.07.2021 auch die Beantragung von Zuschüssen und
Förderkrediten für die Errichtung oder den Erwerb eines Neubaus möglich. Die BEG erstreckt
sich somit auch auf den Kauf oder den Bau eines neuen Effizienzhauses.
Ist eine Vollsanierung oder eine einzelne Sanierungsmaßnahme geplant oder sollen
energieeffiziente Gebäude, egal ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, neu gebaut
werden, so kann ab dem 01.07.2021 auch eine entsprechende Kreditförderung bei der KfW
beantragt werden.
Zudem werden energetische Gebäudesanierungen seit dem 01.01.2020 auch steuerlich
gefördert, indem Aufwendungen mit 20 Prozent bis höchstens 40.000 Euro je Gebäude
absetzbar sind. Dieser steuerliche Vorteil sei auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet.

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