Suche
Close this search box.

Ist Zufahrt nicht realisierbar, kann Notwegerecht bestehen

In seinem Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: V ZR 4/21) beschäftigte sich der BGH erneut mit der Frage, in welchen Fällen ein Notwegerecht gerechtfertigt ist. In ihrem Artikel in der Immobilienzeitung vom 15. Dezember 2022 setzt sich Rechtsanwältin Dr. Laura von SamsonHimmelstjerna inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, klagte der Eigentümer eines Grundstücks, welchem es an einer eigenen Anbindung zur öffentlichen Straße fehlte, gegen seine Nachbarn. Seinem Rechtsvorgänger war eine Baugenehmigung erteilt worden, nach welcher das Grundstück über das Vordergrundstück angebunden werden sollte. Die Zufahrt wurde dinglich gesichert. Jedoch fand eine Errichtung dieser Zufahrt nie statt. Stattdessen wurde eine andere Zufahrt genutzt, über die Grundstücke einer Nachbarin sowie eines Dritten. An dem Grundstück des Dritten hatte die Nachbarin ein entsprechendes dinglich gesichertes Wegerecht. Der Nutzung dieser Zufahrt durch den Kläger lag ein Schuldverhältnis zugrunde, welches mit der Rechtsvorgängerin der Nachbarin geschlossen worden war. Nun begehrte der Kläger die Duldung der weiteren Nutzung von der Nachbarin und dem Dritten. Während die Klage zuvor vom OLG Düsseldorf abgewiesen wurde, hob der BGH das entsprechende Urteil auf. Die Sache ging für eine neuerliche Entscheidung an das OLG zurück. Nach Ansicht des BGH setzt ein Notwegerecht voraus, dass die Zugangslosigkeit nicht auf andere Weise zumutbar behoben werden kann. Dies erfasse auch den Fall, dass zwar eine Alternative existiert, diese aber umständlicher oder teurer ist. Unerheblich für ein möglich bestehendes Notwegerecht sei, ob die Zuwegung bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung nicht umsetzbar war oder ob eine technische Umsetzung nur heute nicht mehr möglich ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Notwegerechtvoraussetzungen sei die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen