Suche
Close this search box.

Grundstücks-GbR – Zur Abwicklung ist notarielle Beurkundung erforderlich

In seinem Urteil vom 6. April 2022 (Az.: 8 U 172/20) beantwortete das OLG Hamm die Frage, ob eine Grundstücks-GbR auch mündlich abgewickelt werden kann. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 18. August 2022 setzt sich Rechtsanwalt Dr. Thyl N. Haßler inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, kaufte ein nichtverheiratetes Paar ein Grundstück. Jeder erwarb je eine Hälfte. Geplant war der Bau eines Einfamilienhauses, welches beide Personen zusammen bewohnen wollten. Doch nach Baustart ging die Beziehung zu Ende. Das Vorhaben wurde durch die Klägerin fortgesetzt. Diese tätigte umfangreiche Investitionen und zog im Anschluss allein in das Haus ein. Von ihrem ExPartner verlangte sie die Übertragung seines Miteigentumsanteils. Die Klägerin argumentierte, dass durch sie und ihren Ex-Partner zum Hausbau eine GbR gegründet worden wäre. Diese hätten beide nach Scheitern der Beziehung wieder aufgelöst. In der mündlich vereinbarten Auseinandersetzung hätte man sich darauf geeinigt, dass der Miteigentumsanteil des Mannes an die Klägerin verkauft wird. Die Klage wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Auch eine Berufung hatte keinen Erfolg. Eine mündliche Vereinbarung darüber, dass der Miteigentumsanteil übertragen werden soll, sei mangels notarieller Beurkundung nichtig. Gehe man davon aus, dass eine GbR tatsächlich bestand, so gelte für die Vereinbarung der Auseinandersetzung das Formerfordernis, wenn sich über die Übertragung eines Miteigentumsanteils geeinigt wird. Auch ein Ausgleichsanspruch gegen ihren Ex-Partner stehe der Frau nicht zu, da sie die Investitionen in das Grundstück erst tätigte, nachdem sich das Paar getrennt hatte. Von sog. „gemeinschaftsbezogenen“ Zuwendungen sei daher nicht auszugehen.

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen