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Umsetzung der Clean-Vehicles-Richtlinie für sauberere Straßenfahrzeuge

In der Ausgabe Juli 2021 der VergabeNews setzten sich Tolga Ünal und Lucas Ori inhaltlich mit dem neuen Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge auseinander. Mit dem Beschluss dieses Gesetzes setzte Deutschland die Richtlinie (EU) 2019/1161 um. Die auch als Clean-Vehicles-Richtlinie bezeichnete EU-Richtlinie wurde bereits am 20. Juni 2019 vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament beschlossen. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten läuft noch bis zum 2. August 2021. Das deutsche Gesetz über die
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) wurde am 14.06.2021 verkündet und trat am 15.06.2021 in Kraft.

Im Vergleich zu dem allgemeinen Vergaberecht stellt das SaubFahrzeugBeschG ein Spezialgesetz dar. Durch das SaubFahrzeugBeschG werden Mindestziele für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen und Dienstleistungen festgelegt, welche sowohl öffentliche Auftraggeber, als auch Sektorenauftraggeber zu beachten haben. Kern des Gesetzes bilden die Paragrafen 5 und 6.

§ 5 SaubFahrzeugBeschG definiert klare Referenzzeiträume. Der erste Referenzzeitraum
beginnt am 02.08.2021 und endet mit dem 31.12.2025. Der Zweite beginnt am 01.01.2026
und endet mit dem 31.12.2030. Die Mindestziele sind in diesen Referenzzeiträumen
„insgesamt“ einzuhalten, was bedeutet, dass sie nicht für jede gesonderte Beschaffung zu
beachten sind. Vielmehr muss ein bestimmter Mindestprozentsatz aller beschaffenen
Fahrzeuge „sauber“ sein. § 6 SaubFahrzeugBeschG konkretisiert die Vorgaben.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Mindestziele ist Aufgabe der Länder. Das
SaubFahrzeugBeschG verpflichtet sie gegenüber dem Bund jährlich Bericht zu erstatten. Auch die Sektorenauftraggeber und die öffentlichen Auftraggeber selbst haben laut Gesetz eine Dokumentationspflicht.

Mit der Clean-Vehicles-Richtlinie verfolgt der europäische Gesetzgeber das Ziel, CO2
Emissionen zu verringern und somit einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten.
Gerade in Ballungsgebieten ist die Luftbelastung oft hoch, die Richtlinie und ihre Umsetzung
in den Mitgliedsstaaten soll mithin auch die Luftqualität verbessern und sich somit positiv auf unsere Gesundheit auswirken. Ferner soll natürlich auch die Produktion und die Forschung an „sauberen“ Fahrzeugen vorangetrieben werden. Des Weiteren möchte man die Akzeptanz der Gesellschaft für „saubere“ Fahrzeuge steigern und das Thema in die Mitte unserer Zivilisation rücken.

Neue saubere gruene Strassenfahrzeuge | INLOCON AG

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