Erfolgreich hatte ein Ehemann beim Finanzgericht München geklagt. In diesem Fall (FG München, Urteil vom 21. Juni 2023, Az. 4 K 1639/21) ging es um die Frage der Schenkungssteuerfreiheit bei der Übertragung des Familienheims an eine GbR, an der Ehefrau und Ehemann beteiligt waren. Das Familienheim war zuvor Alleineigentum der Ehefrau. In ihrem Beitrag in der Immobilien Zeitung vom 9.12.2023 führt Rechtsanwältin Dr. Katrin Dorn zur Entscheidung des Finanzgerichtes aus, dass eine „unentgeltliche Übertragung des Eigentums bzw. Miteigentumsanteils an dem Familienheim zwischen Eheleuten“ steuerfrei möglich sei, „sofern dieses im Inland, dem EU- oder dem europäischen Wirtschaftsraum gelegen“ sei. Rechtsanwältin Dr. Dorn weist zudem daraufhin, dass die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig sei.
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