Der Bundesgerichtshof hat ein landesgerichtliches Urteil aufgehoben und festgestellt, dass das Berufungsgericht „die in der Berufungsbegründung der Mieter aufgedeckten Widersprüche zwischen den Angaben in der Kündigungsklage und den Zeugenaussagen“ zu würdigen habe (BGH, Beschluss vom 8.August 2023, Az. VIII ZR 20/23). In dem von Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz in der Immobilien Zeitung vom 9.12.2023 dargestellten Fall gingen Mieter gegen eine Räumungsklage in Berufung. Die Mieter zweifelten daran, dass die Kündigung durch die Vermieterin nicht auf dem Grund des Eigenbedarfs beruhe, sondern in der Absicht des Verkaufs des Hauses geschah. In seinem Fazit betont Rechtsanwalt Dr. Schultz, dass es „ein ureigenes Interesse des Vermieters“ sein solle, sich nur „dann auf Eigenbedarf zu berufen, wenn dieser dann wirklich“ bestehe.
Seit über 20 Jahren ist die INLOCON als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.
Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.
Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.
Wir freuen uns auf Sie.
Kontaktieren Sie uns
Inlocon AG
Erich-Zeigner-Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: 0341/ 253 479 111