Mit dem Einbau von Wärmepumpen wird die Frage nach der Lärmemission dieser Heizungsart relevant. In dem von Rechtsanwalt Dr. André Lippert in der Immobilien Zeitung vom 21.12.2023 dargelegten Fall (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Juni 2023, Az. 2 Bs 38/22) legten Nachbarn Widerspruch gegen die beabsichtigte Errichtung einer Wärmepumpe im Außenbereich aufgrund der Annahme von Lärmbelastung ein. Dem zunächst erwirkten Stopp des Hausbaus folgte im weiteren Verlauf die Wiederherstellung der Baugenehmigung durch das Oberverwaltungsgericht. Mit Blick auf die „strengen Lärmemissionsgrenzwerten“ in Wohngebieten rät Rechtsanwalt Dr. Lippert Bauherren und Behörden zum einen „zu besonderer Sorgfalt bei der Genehmigung von Wärmepumpen“, insbesondere zur Prüfung der technischen Merkmale und der Lage der Wärmepumpe“ sowie zum Einholen eines „unabhängigen Sachverständigengutachten“.
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