In seinem Beschluss vom 29. März 2022 (Az.: 4 C 4/20) erleichterte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Anfechtung von Nebenbestimmungen. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 12. Januar 2023 setzt sich Rechtsanwalt Dr. Sebastian Wies inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. Bisher galt die Rechtsprechung des 8. Senats des BVerwG. In seinem Urteil (Az.: 8 C 14/18) vom 6. November 2019 entschied dieser, dass die Aufhebung einer rechtswidrigen Nebenbestimmung, die isoliert angefochten wurde, nur dann möglich sei, wenn der restliche Verwaltungsakt per se rechtmäßig ist. Das bedeutete, die Rechtmäßigkeit des verbleibenden Verwaltungsaktes musste unter jedem möglichen rechtlichen Gesichtspunkt gegeben sein. Schließlich wollte der 4. Senat von dieser Rechtsprechung abweichen, weshalb eine Anfrage gem. § 11 III VwGO gestellt wurde. Der 8. Senat erklärte in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2022, dass er nicht weiter an seinem Urteil festhalten wolle (Az.: 8 AV 1/22). Die erfolgreiche Anfechtung setze immer noch sowohl die Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmung als auch die Tatsache voraus, dass ein Bestehenbleiben des verbleibenden Verwaltungsaktes sinnvoll und rechtmäßig ist. Zwischen der Nebenbestimmung und dem restlichen Verwaltungsakt dürfe kein Zusammenhang gegeben sein, welcher die isolierte Anfechtung der Nebenbestimmung ausschließe. Dies wäre dann anzunehmen, wenn der verbleibende Verwaltungsakt durch das Wegfallen der Nebenbestimmung rechtswidrig werden würde bzw. ohne diese nicht ergehen dürfte. Jedoch sei es nun nicht weiter von Bedeutung, ob der verbleibende Verwaltungsakt über diesen Zusammenhang hinaus, mithin also aus anderen rechtlichen Gründen, rechtmäßig ist oder nicht.
Seit über 20 Jahren ist die INLOCON als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.
Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.
Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.
Wir freuen uns auf Sie.
Kontaktieren Sie uns
Inlocon AG
Erich-Zeigner-Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: 0341/ 253 479 111