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Mehrfamilienhaus im Einfamilienhausgebiet verstößt nicht gegen Gebietsprägungserhaltungsanspruch

In seinem Beschluss vom 19. Januar 2023 (Az.: 1 ME 132/22) stellte das OVG Niedersachsen klar, dass der Bau eines Mehrfamilienhauses in einem Einfamilienhausgebiet nicht gegen den Gebietsprägungserhaltungsanspruch verstößt. In ihrem Artikel in der Immobilienzeitung vom 23. März 2023 beschäftigt sich Rechtsanwältin Dr. Kai Petra Dreesen inhaltlich mit der Entscheidung. In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, erhielt der Bauherr eine Baugenehmigung für den Bau eines Mehrfamilienhauses in einem reinen Wohngebiet. Geplant waren elf Wohneinheiten. Ein Nachbar ging gegen diese Baugenehmigung vor und argumentierte, dass das Vorhaben aufgrund seines Umfangs gegen das in § 15 I 1 BauNVO verankerte Rücksichtnahmegebot verstoße. Das OVG Niedersachsen sprach sich jedoch gegen diese Ansicht aus. Eine Verletzung des Gebietsprägungserhaltungsanspruchs aus § 15 I 1 BauNVO sah das Gericht nicht. In einem reinen Wohngebiet gem. § 3 BauNVO seien vielmehr alle Wohnformen zulässig, also auch Hochhäuser und Wohnanlagen. Entscheidend sei die Nutzung als Wohnraum. Nach Ansicht des OVG sei die Veränderung des Gebietscharakters als Wohngebiet weder durch Gestalt noch Anzahl der Wohnnutzungen möglich. Ein sog. „Milieuschutz“ werde von § 15 BauNVO nicht garantiert. Mithin könne auch in ein Gebiet, in welchem bisher lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, ein Mehrfamilienhaus gebaut werden.

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