Am 21. Juli 2021 legte die Monopolkommission ihr 8. Sektorgutachten Bahn vor. Dieses enthält die Empfehlung an den Bund, die derzeit noch in dem Deutsche Bahn Konzern (DB) integrierten Infrastrukturunternehmen zu verselbstständigen. So ein Artikel in der
*Fachzeitschrift RailBusiness vom 26.07.2021 aus der Ausgabe 30/21.
Die derzeitige Integration wirke sich laut Monopolkommission negativ auf den Wettbewerb aus. Zudem verletze die jetzige Struktur den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Bestimmungen verpflichten den Bund zum Einschreiten für den Fall, dass die derzeitige Struktur des Deutsche Bahn Konzernes (DB) dem Wettbewerb schadet.
Zudem spricht sich die Monopolkommission für eine Festschreibung von Vorrangkriterien
auf Schienen im Eisenbahnregulierungsgesetz aus. Den Betreibern von überlasteten
Schienenwegen steht derzeit diesbezüglich noch ein großer Entscheidungsspielraum zu.
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