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Bekämpfung von Desinformation und Hassrede sowie Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – Thema: Medien und Presserecht

Am 26. September 2021 wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den freien Demokraten (FDP) trägt den Titel „Fortschritt wagen“.

In diesem erklärt die neue Ampel-Koalition unabhängige und freie Medien, öffentlich- rechtliche sowie private, für unverzichtbar in einer Demokratie. Sie sollen barrierefrei sein und würden der Sicherung von Vielfalt und Pluralität dienen. In der Gesetzgebung möchte die neue Regierung eine Optimierung des Zusammenhangs zwischen europarechtlichen sowie bundes- und landesrechtlichen Regelungen erzielen. Zudem wird eine Überarbeitung der Gesetze mit politischen und medienrechtlichen Bezügen angestrebt und man will eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Presse einen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden hat.

Auf Seite 124 des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Herausforderungen der digitalen Transformation der Medienlandschaft wollen wir durch faire Regulierung der Plattformen und Intermediäre begleiten, um kommunikative Chancengleichheit sicherzustellen.“

Des Weiteren spricht sich die neue Regierung für die Bekämpfung von Desinformation und Hassrede aus. Zudem will sie sich „für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten“ einsetzten, wie auf Seite 124 des Koalitionsvertrages festgehalten wurde. Der Ausbau der Deutschen-Welle-Akademie und der Deutschen-Welle soll fortgesetzt werden.

Der Koalitionsvertrag kann auf der Seite der Bundesregierung unter der URL https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800 als PDF aufgerufen werden. Informationen zum Thema „Medien“ finden sich auf der Seite 124 des Vertrages.

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