Bereits im Oktober 2020 startete das EU-Handelsportal „Access2Markets“. Nun wurde dieses um ein neues Instrument „Access2Procurement“ erweitert. So ein Artikel in der Fachzeitschrift *„Vergabe Navigator“ in der Ausgabe 1/2022.
Mit dem EU-Handelsportal „Access2Markets“ werden kostenlose Informationen zu Ursprungs- und Auslandsmärkten angeboten. Das Portal ermöglicht u.a. das Abfragen von Informationen über Steuern, Zölle, die EU-Handelsabkommen, Produktanforderungen, Ein- und Ausfuhrverfahren, Ursprungsregeln und Handelshemmnisse.
Um die Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen zu verbessern, wurde jetzt das Instrument „Access2Procurement“ als Erweiterung eingeführt. Dieses ermöglicht Unternehmen eine Prüfung dahingehen, ob sie sich berechtigt an einer öffentlichen Ausschreibung im EU-Ausland beteiligen können. Dafür müssen die Nutzer Angaben zum Beschaffungsgegenstand, dem erwarteten Auftragswert sowie zur Beschaffungsstelle machen.
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