Suche
Close this search box.

Bestimmung des Architektenhonorars ohne Sachverständigen

In seinem Urteil vom 26. April 2022 (Az.: 21 U 1030/20) entschied das Kammergericht (KG) Berlin, dass das Honorar eines Architekten auch ohne Hinzuziehung eines Gutachters ermittelt werden kann. In ihrem Artikel in der Immobilienzeitung vom 19. Januar 2023 setzt sich Rechtsanwältin Katharina Feddersen inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, klagte ein Architekt gegen eine Bauherrin auf Zahlung seines Honorars in Höhe von 20.000 EUR. Diese beauftragte ihn mündlich. Geschuldet war eine Ausführungsplanung, für welche eine Planungszeit von zwei Monaten vereinbart wurde. Anschließend war der Start des Baus geplant. Die Erstellung der Planung erfolgte jedoch nicht fristgerecht. Auch eine Abschlagsrechnung wurde von der Bauherrin nicht fristgerecht beglichen. Sie sprach gegenüber dem Architekten die Kündigung aus wichtigem Grund aus. Der Architekt vertrat die Auffassung, dass die Kündigung unwirksam sei und begehrte die Zahlung des Honorars gemäß einer von ihm erstellten Schlussrechnung. Seine Klage blieb erfolglos. Nach Ansicht des KG Berlins sei die Kündigung wirksam gewesen. Der Architekt könne seine Vergütung lediglich für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen verlangen. Grund dafür seien die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins sowie die Nichterbringung der Leistung innerhalb einer entsprechenden Nachfrist. Für die Ermittlung des Honorars bestellte das Gericht keinen Sachverständigen. Es nahm die Berechnung anhand der ermittelbaren und aufschlüsselbaren Schätzungs- und Bemessungsgrundlage selbst vor. Aufgrund der Übersichtlichkeit des Bauvorhabens und der Nachvollziehbarkeit der Planungsaufgabe war dem Gericht auch die Bestimmung des tatsächlichen Leistungsstandes möglich.

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen