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Solarpflicht für Neubauten ab 2022

In Baden-Württemberg wurde im April diesen Jahres ein Klimaschutz-Sofortprogramm
beschlossen. Teil davon ist auch eine ab 1. Januar 2022 bestehende Pflicht, auf dem Dach von Wohn- und Gewerbebauten Photovoltaik zu installieren. Diese Pflicht soll nicht nur für Neubauten gelten, sondern auch für grundlegende Dachsanierungen von bereits bestehenden Gebäuden. So die *Immobilienzeitung in ihrer Ausgabe vom 17.06.21.

Die Kosten für eine PV-Anlage sind dabei nicht zu unterschätzen. Kritiker warnen vor einer finanziellen Überforderung von Eigentümern und Mietern. Zu denken sei nicht nur an die Planungskosten einer solchen Anlage. Auch laufende Kosten würden entstehen. Von vielen
Verbänden werden deshalb bessere Förderregeln gefordert. Investitionskosten, die heute anfallen, könnten erst in einigen Jahren amortisiert werden.

Zudem wird auf mangelnde Technologieoffenheit hingewiesen. Hinzu kommt, dass die Solarbranche schon jetzt an die Grenzen ihrer Kapazitäten kommt. PV-Monteure führen lange Wartelisten. Bereits ohne Solarpflicht übertreffe die Nachfrage das derzeitige Angebot.
Unterstützer der Solarpflicht werfen jedoch ein, dass man in Sachen Klimaschutz mit bloßer Freiwilligkeit nicht weiterkäme. Die Branche könnte von einer guten Umweltbilanz selbst profitieren.

weisses Einfamilienhaus mit Solarmodulen auf rotem Dach | INLOCON AG

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