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Bund fordert Einarbeitung von Preisgleitklauseln

Bundesbehörden und Ministerien sollen ab sofort Preisgleitklauseln in neu abzuschließende Bauverträge einarbeiten. Im Einzelfall ist sogar die Anpassung von Konditionen in bereits existierenden Verträgen geboten. So ein Artikel von Monika Hillemacher in der Immobilienzeitung vom 07. April 2022.

Das Verkehrsressort und das Bauministerium haben entsprechende Praxishinweise (BW17-70437/9#4) an die Behörden versandt. Diese geben eine Handlungsanweisung.

Die Preisgleitklauseln machen Bietern eine Anpassung ihrer Kalkulationen aufgrund der Preissteigerungen sowie eine Neuberechnung möglich. Somit tragen nicht allein die Firmen das Preisrisiko. Sie können einen Antrag auf Anpassung stellen, wobei sie die höheren Kosten jedoch nachzuweisen haben.

Nach Angaben des Bauministeriums gelten die Preisgleitklauseln für Bitumen, Kupfer, Aluminium, Stahl, Holz, Epoxidharze, Kunststoffrohre, gusseiserne Rohre sowie Zementprodukte. Diese Materialien wurden bislang überwiegend aus Belarus, Russland und der Ukraine bezogen.

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