Suche
Close this search box.

Weiterverhandlungen mit präferiertem Bieter sind erlaubt

Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 30. September 2021 (Az.: 17 Verg 3/21) entschieden, dass öffentliche Auftraggeber mit dem von ihnen präferiertem Bieter weiterverhandeln dürfen, wenn diese Verhandlungen keinen Einfluss mehr auf die Wertung haben. So Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg in seinem Artikel in der *Immobilien Zeitung vom 04. November 2021.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Mitbieter das Verhalten des Auftraggebers deswegen gerügt, weil dieser mit einem Wettbewerber weitere Verhandlungen geführt hatte. Der Auftraggeber hielt dagegen, dass zum Zeitpunkt der Verhandlungen bereits feststand, dass dieser Wettbewerber den Zuschlag erhalten würde. Die geführten zusätzlichen Verhandlungen hatten lediglich den Zweck, dass dieser zugunsten des Auftraggebers weitere Zugeständnisse machte.

Nach zurückgewiesener Rüge stellte der unterlegene Bieter bei der Vergabekammer (VK) einen Nachprüfungsantrag, welchem stattgegeben wurde. Der Auftraggeber erhob daraufhin die sofortige Beschwerde. Das OLG Rostock kam zu der Entscheidung, dass die Weiterverhandlung aus dem Grund zulässig sei, weil diese keinen Einfluss mehr auf die Wertung hatte. Daraus folgt, dass mit einem präferiertem Bieter insbesondere offen über Preise verhandelt werden kann.

In der Praxis sollte der Auftraggeber jedoch darauf achten, dass keine Offenlegung gegenüber dem präferiertem Bieter dahingehen erfolgt, dass die Weiterverhandlung lediglich mit ihm stattfindet. Dies könnte sich negativ auf seine Kompromissbereitschaft auswirken. Auch entspräche eine solche Offenlegung nicht dem vergaberechtlichen Grundsatz der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs bis zum Ende des Verfahrens.

*Markennennung/ unbezahlte Werbung

zwei Hände schütteln sich INLOCON

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen