Suche
Close this search box.

Anforderungen an (teil-)funktionale Ausschreibungen

In ihrem Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az.: VK 2-15/21) setzte sich die Vergabekammer des Bundes (VK Bund) mit den Anforderungen an eine (teil-)funktionale Ausschreibung auseinander. Rechtsanwalt Dr. Frank Roth ordnet den Beschluss in seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 30. September 2021 in der Ausgabe 39/2021 rechtlich ein.

Der Auftraggeber schrieb eine Brückensanierung öffentlich aus. Laut Leistungsbeschreibung sollte dafür ein Schutzgerüst geschaffen werden. Dabei sollte die Ausschreibung funktional verstanden werden. Als Zuschlagskriterium wurde lediglich der Preis festgelegt.

Als der Zuschlag dann an einen Bieter ging, welcher nur einen halb so hohen Preis angeboten hatte, wie der Zweitplatzierte, wehrte sich dieser mit einem Nachprüfungsverfahren. Nach dessen Aussage sei das Angebot des Erstplatzierten im Preis unangemessen niedrig. Zudem wolle der Sieger teilweise mobile Hubarbeitsbühnen einsetzen und damit auf teurere Standgerüste verzichten. Der Zweitplatzierte war der Ansicht, dass der Erstplatzierte somit unzulässig von den Vergabeunterlagen abwich.

In ihrem Beschluss fordert die VK nun die erneute Ausschreibung. Allerdings ist die Ursache dafür weder ein unangemessen niedriger Angebotspreis, noch liege eine unzulässige Abweichung von Vergabeunterlagen vor. Die VK stellte fest, dass das Leistungsverzeichnis nicht eindeutig genug gefasst war. Es müsse so formuliert sein, dass alle Bieter die Möglichkeit haben, Anforderungen gleichermaßen zu verstehen. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz erfordern, dass insbesondere (teil-)funktionale Ausschreibungen den Erwartungshorizont des Auftraggebers erkennen lassen. Das bedeutet auch, dass es allen Bietern möglich sein muss, die Ausschreibung als (teil-) funktional zu erkennen.

Richterhammer und Waage INLOCON

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen