Bereits seit dem Jahre 2019 läuft das Verfahren, welches sich mit den Praktiken der *Deutschen Bahn gegenüber bestimmten Mobilitätsplattformen beschäftigt. Nun veröffentlichte das Bundeskartellamt einen Entscheidungsentwurf von 314 Seiten. In den nächsten Wochen werden die Stellungnahmen der Deutschen Bahn sowie der betroffenen Plattformen erwartet. So ein Artikel im „Regio Business Magazin“ in der Ausgabe vom 25. April 2022.
Insbesondere bemängelt das Bundeskartellamt, dass die entsprechenden Mobilitätsplattformen von der DB keine Echtzeit-Prognosedaten bekommen. Die Vertragspartner haben zudem kein Mitbestimmungsrecht in App Stores, auf Suchmaschinen sowie in sozialen Netzwerken. Darüber hinaus dürfen die Plattformen weder Kundenbindungsprogramme noch Rabattaktionen anbieten. Das Bundeskartellamt will prüfen, ob ein Marktmachtmissbrauch dahingehen vorliegt, dass den betroffenen Plattformen Provisionen vorenthalten werden. Diese können sie für die Abwicklung von Buchung sowie Zahlung erhalten.
Die DB wird den Entscheidungsentwurf rechtlich prüfen.
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