Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) einigten sich darüber, dass sowohl Photovoltaik-Anlagen auf Ackern, als auch auf Moorböden, die landwirtschaftlich genutzt werden, zukünftig gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden sollen. Diese Verständigung soll Einfluss auf das geplante Osterpaket des BMWK haben und schließlich seinen Weg in das EEG finden. So ein Beitrag von „agrarheute“ vom 10. Februar 2022.
Durch diese Neuregelung verspricht man sich eine verstärkte Installation von Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit einen großen Fortschritt im Ausbau erneuerbarer Energien. Die bestehenden Flächenpotentiale könnten somit besser genutzt werden. Robert Habeck, der Bundeswirtschaftsminister, gibt an, dass mit einer zusätzlichen installierbaren Leistung von etwa 200 Gigawatt zu rechnen sei. Man wolle sowohl den Klimaschutz, als auch die Belange der Landwirte im Blick haben.
Aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sollen sowohl geschützte Moorgebiete und naturschutzrelevante Ackerflächen als auch Grünland und Schutzgebiete von einer möglichen Installation ausgeschlossen sein. Der Deutsche Bauernverband (DBV) übt Kritik an diesem generellen Ausschluss: auf diese Weise würden vor allem die Flächen für die Bebauung infrage kommen, die am ertragreichsten sind.
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