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400.000 neue Wohnungen pro Jahr, Entbürokratisierung und Digitalisierung

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – Thema: Bauen und Wohnen

Am 26. September 2021 wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den freien Demokraten (FDP) trägt den Titel „Fortschritt wagen“. (Link zum download des Vertrages)

Die Ampel-Koalition hat sich das große Ziel gesetzt, Bauen und Wohnen innovativ, nachhaltig, bezahlbar, barrierearm und klimaneutral zu gestalten. Dabei sollen nicht nur unterschiedliche Wohnformen und Rahmenbedingungen, sondern auch die verschiedenen individuellen menschlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Pro Jahr sollen etwa 400.000 neue Wohnungen entstehen, 100.000 davon sollen öffentlich gefördert werden. Dafür ist die Fortführung der finanziellen Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund vorgesehen. Die Mittel sollen zudem erhöht werden.

Die neue Regierung hat sich vorgenommen, ein Bund-Länderprogramm für das Wohnen von Auszubildenden, junges Wohnen und studentisches Wohnen aufzulegen. Mithilfe einer Bau- und Investitionsoffensive will man günstig und schnell neuen zusätzlichen Wohnraum schaffen bzw. erhalten. Die Bau- und Immobilienwirtschaft soll dadurch an Planungsperspektive und die Mieter und Mieterinnen an Sicherheit gewinnen. Auch für altersgerechtes Wohnen sowie den Abbau von Barrieren will man sich stärker einsetzen. Bezüglich der Mittel des KfW Programms ist eine Aufstockung geplant.

Wohnungsbaukosten sollen insbesondere durch die Digitalisierung, Entbürokratisierung, Standardisierung sowie serielles Bauen gesenkt werden. Durch Typengenehmigung soll serielles und modulares Sanieren und Bauen in Zukunft beschleunigt werden. Ebenenübergreifend will man die Verwaltung, aber auch die Immobilien- und Bauwirtschaft bei der Digitalisierung und der Umsetzung von einheitlichen Schnittstellen/ Standards und Open-BIM unterstützen.

Zudem ist eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) geplant. Dessen Instrumente sollen unkomplizierter und außerdem effektiver zur Anwendung kommen können. Des Weiteren will man hierdurch auch die Innenentwicklung, Klimaschutz- und -anpassung sowie Gemeinwohlorientierung stärken. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren soll weiter beschleunigt werden. Zudem will die neue Regierung rechtliche Grundlagen dafür schaffen, dass die Bauleitplanverfahren vollständig digitalisiert werden können. Eine Stärkung der Bauforschung wird angestrebt.

Geplant ist die Einführung eines Förderprogramms für den Neubau von Wohnungen. Der Fokus soll dabei auf die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche gelegt werden. Zudem ist eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Auf Seite 90 des Koalitionsvertrages ist festgehalten: „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“

Die Ampel-Koalition spricht sich in ihrem Koalitionsvertrag zudem für eine faire Teilung des CO2-Preises aus, der neben den Heizkosten zusätzlich zu zahlen ist. Die Kosten sollen Mieter und Vermieter zusammen tragen. Zum 1. Juni 2022 ist die Einführung eines Stufenmodells geplant, welches die verschiedenen Gebäudeenergieklassen zugrunde legt. Die Umlage des sogenannten CO2-Preises soll so nach BEHG geregelt werden. Für den Fall, dass dies zeitlich nicht gelinge, sollten die erhöhten Kosten, welche durch den CO2-Preis zustande kommen, jeweils hälftig ab 1. Juni 2022 zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden.

Die neue Regierung spricht sich zudem für eine Stärkung des Wohngeldes aus. Zudem soll es kurzfristig eine einmalig erhöhte Heizkostenzuschuss-Zahlung geben.

Die Städtebauförderung soll dauerhaft gesichert und zudem erhöht werden. Vorhandene Fördermaßnahmen für den Städtebau will man flexibler gestalten und entbürokratisieren. Auch die Baukultur-Einrichtungen sollen gestärkt werden. Geplant ist des Weiteren die Weiterentwicklung des Smart-City-Stufenplans, eine Stärkung des BIM Deutschland sowie die Einrichtung eines Smart-City-Kompetenzzentrums. Die Ampel-Koalition spricht sich für die nutzungsgemischte Stadt aus.

Ein weiteres Ziel ist die Berücksichtigung der gesamten Lärmsituation. Geplant ist die Prüfung der Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung sowie die Modernisierung der TA Lärm und deren Anpassung an die sich in den Innenstädten geänderte Lebensverhältnisse. Auch für Livemusikspielstätten und Clubs soll die TA Lärm sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) angepasst werden. Geplant ist außerdem die Reformierung der Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die Anpassung der Leistungsbilder.

Kommunen sollen bei der Bewältigung und Prävention von Starkregenereignissen unterstützt werden. Auf Seite 93 des Koalitionsvertrages ist festgehalten: „Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021, vor allem im Ahrtal und Teilen Nordrhein-Westfalens, hat uns eindrücklich vor Augen geführt, welche verheerenden Folgen Extremwetter haben können. Wir werden den Wiederaufbau dort gemeinsam mit den Ländern mit aller Kraft vorantreiben.“

Der Koalitionsvertrag kann auf der Seite der Bundesregierung unter der URL https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800 als PDF aufgerufen werden. Informationen zum Thema „Bauen und Wohnen“ finden sich auf den Seiten 88 bis 93 des Vertrages.

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