Suche
Close this search box.

Verkauf des Miteigentumsanteils an Ex-Ehegatten – Besteht eine Steuerpflicht?

In seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: IX R 11/21) entschied der Bundesfinanzhof (BFH) über die Frage, ob der erzielte Gewinn beim Verkauf des Miteigentumsanteils an den Ex-Ehegatten der Einkommenssteuer unterliegt. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 1. Juni 2023 setzt sich Steuerberater Klaus Bührer inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, bewohnte der Kläger zusammen mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind ein Einfamilienhaus, welches er mit seiner Ehefrau 2008 erworben hatte. Es kam zur Trennung der Ehepartner, sodass der Kläger 2015 aus dem gemeinsamen Haus auszog. Im Rahmen einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung einigten sich die Ehepartner, dass der Kläger seinen Miteigentumsanteil am Haus an seine Frau verkaufte. Der aus diesem Verkauf erzielte Gewinn wurde vom Finanzamt versteuert. Dieses war der Auffassung, dass es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handele, eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht erkennbar sei und somit gem. § 23 EStG Einkommenssteuer gezahlt werden müsse. Der Kläger legte hiergegen Einspruch und Klage ein, beides blieb erfolglos. Auch der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken sei für den wegziehenden Ehegatten gerade nicht gegeben. Die Weiternutzung des Hauses durch den Ex-Ehegatten sowie das gemeinsame minderjährige Kind stelle gerade keine Eigennutzung dar. Mithin sei der Gewinn zu versteuern.

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen