In seinem Urteil vom 11. November 2022 (Az.: V ZR 213/21) entschied der BGH über die Frage, ob eine WEG auch nach der Reform Mängelrechte durch Vergemeinschaftungsbeschluss an sich ziehen kann. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 19. Mai 2023 setzt sich Rechtsanwalt Felix Kolbe inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, verkaufte die Eigentümerin eines Grundstücks einzelne Wohneinheiten in einem Gebäude. Jedoch stellte sich bald eine Belastung des Bodens mit Schadstoffen heraus. Aus den Kaufverträgen standen den jeweiligen Erwerbern der Wohneinheiten Mängelrechte gegen die Grundstückseigentümerin zu. Per Gemeinschaftsbeschluss sollten diese vergemeinschaftet werden. Der BGH sprach sich für diese Vergemeinschaftung aus, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sei somit prozessführungsbefugt. Zwar sei mit der Reform der WEG die Vorschrift des § 10 VI 3 HS. 2 WEG a. F. ersatzlos weggefallen. Diese regelte, dass eine Vergemeinschaftung durch Mehrheitsbeschluss möglich war. Derzeit existiert nur noch die Regelung des § 9a II WEG, welche sich auf Minderungs- sowie Schadensersatzansprüche bezieht. Dennoch sei die Vergemeinschaftung per Gemeinschaftsbeschluss möglich. Die Beschlusskompetenz ergebe sich nach wie vor aus der Kompetenz, das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten. Diese Verwaltungskompetenz ist in § 18 I, 19 II Nr. 2 WEG verankert.
Seit über 20 Jahren ist die INLOCON als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.
Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.
Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.
Wir freuen uns auf Sie.
Kontaktieren Sie uns
Inlocon AG
Erich-Zeigner-Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: 0341/ 253 479 111