Suche
Close this search box.

Pläne über geplante Baumaßnahmen sind von Schriftformerfordernis umfasst

In seinem Urteil vom 25. Januar 2022 (Az.: 3 U 25/21) beschäftigte sich das OLG Brandenburg mit der Frage, ob Pläne über geplante Baumaßnahmen zum Mietvertrag gehören. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 17. Juni 2022 setzt sich Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Urteil zugrunde liegenden Fall, wurde ein langfristiger Mietvertrag geschlossen. Die Mietsachen waren Räumlichkeiten eines Schlosses, in welchen Asylsuchende untergebracht werden sollten. Dafür war der umfangreiche Aus- bzw. Umbau durch den Vermieter geplant. Auch eine Baugenehmigung war noch einzuholen. Der Mietvertrag enthielt hinsichtlich des Ausmaßes der baulichen Maßnahmen einen Verweis auf einen vierseitigen Bauantrag, welcher als Anlage beigefügt wurde. Dieser bestand aus zwei Fassade-Ansichten sowie zwei Grundrisszeichnungen. Weder eine Baubeschreibung noch die Bauantragspläne wurden beigefügt. Bevor die Übergabe der Mietsache stattfinden konnte, kam es zum Streit zwischen den Parteien über die Fertigstellung. Der Mieter erklärte die ordentliche Kündigung und stützte diese auf einen Schriftformverstoß. Das OLG Brandenburg stellte fest: Die Kündigung war gem. §§ 550, 578 I, II BGB wirksam. Das Erfordernis der Schriftform werde nur dann eingehalten, wenn alle Vertragsbedingungen, welche für den Abschluss des Vertrages wesentlich und notwendig sind, in einer Urkunde verschriftlicht wurden, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Angaben über geplante Aus- und Umbauarbeiten, diesbezüglicher Verpflichtungen und Kostenvereinbarungen der Parteien seien von solcher wesentlicher Bedeutung. Im vorliegenden Fall sei keine ausreichende Bezeichnung der geplanten Vorhaben, welche vom Vermieter durchzuführen waren, erfolgt. Folglich sei die Mietsache nicht hinreichend bestimmbar gewesen.

Pläne über geplante Baumaßnahmen sind von Schriftformerfordernis umfasst

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen