Suche
Close this search box.

Wann liegt eine Kostengarantie vor?

In seinem Beschluss vom 17. September 2020 (Az.: 17 U 75/19) beschäftigte sich das OLG
Hamm mit der Frage, in welchen Fällen von einem Architekten eine Kostengarantie
übernommen wird. In seinem Artikel in der *Immobilienzeitung vom 5. Mai 2022 setzt sich
Rechtsanwalt Dr. Walter Klein inhaltlich mit der Entscheidung auseinander.

In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, sollte ein Architekt für einen Bauherren ein
Holzhaus planen. Laut der Aussage des Bauherren habe dieser in vorherigen
Planungsgesprächen eine Kostenobergrenze in Höhe von 340.000 Euro erwähnt. Die Kosten
der Herstellung beliefen sich auf 390.000 Euro. Infolge der Baukostenüberschreitung begehrte
der Bauherr Schadensersatz vom beauftragten Architekten. Dieser sollte die Differenz
zwischen der laut Bauherrn gesetzten Kostengrenze und den Herstellungskosten zahlen.

Die Klage des Bauherren blieb erfolglos. Im August 2021 wies der BGH die
Nichtzulassungsbeschwerde zurück (Az.: VII ZR 166/20). Es blieb nicht nur offen, ob eine
Obergrenze bzgl. der Kosten überhaupt festgelegt wurde. Auch würde ein
Schadensersatzanspruch nur dann bestehen, wenn der Architekt eine Bausummengarantie
übernommen hätte. Nur dann sei die Haftung des Architekten unabhängig von seinem
Verschulden. Insofern seien hohe Anforderungen an die Feststellung einer solchen
Bausummengarantie zu stellen. Der Architekt müsse erklären, dass er hinsichtlich der
Einhaltung der vereinbarten Bausumme persönlich und verschuldensunabhängig einstehen
will. Eine solche Erklärung liege in den meisten Fällen gerade nicht vor. Auch hier habe der
Architekt eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben, mithin scheide eine Haftung aus.

*Markennennung/ unbezahlte Werbung

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen