Am 26. September 2021 wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den freien Demokraten (FDP) trägt den Titel „Fortschritt wagen“.
Hinsichtlich des Themas „Autoverkehr“ möchte die Ampel-Koalition den Transformationsprozess der Automobilindustrie in Deutschland bezüglich Dekarbonisierung und Digitalisierung unterstützen. Sowohl die Fördermaßnahmen als auch die Rahmenbedingungen sollen den Weg Deutschlands hin zum Leitmarkt für Elektromobilität ebnen: Im Jahre 2030 sollen 15 Millionen oder mehr E-Pkw auf den Straßen unterwegs sein. Zudem unterstützt die neue Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, ab dem Jahr 2035 lediglich Fahrzeuge zuzulassen, welche CO2-neutral sind.
Unter Berücksichtigung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung soll eine umsetzbare und ambitionierte Schadstoffnorm EURO 7 verabschiedet werden. Zudem setzen sich die Koalitionäre für den Ausbau von Ladeinfrastruktur ein. Bis zum Jahr 2030 sollen etwa eine Millionen diskriminierungsfrei und öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. Dabei soll der Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur gelegt werden. Zudem will man sich für Transparenz bei den Strompreisen einsetzen und der Belegstatus soll in Zukunft öffentlich einsehbar sein.
Auf Seite 52 des Koalitionsvertrages ist außerdem festgehalten: „Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge ein und unterstützen die Vorschläge der Europäischen Kommission für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für Lkw.“
Des Weiteren will die neue Regierung ein Mobilitätsdatengesetz schaffen, sowie das Gesetz zum autonomen Fahren dahingehend überarbeiten, dass Haftungsfragen geklärt werden, Regelungen verbessert und die Datenhoheit von Nutzern gewährleistet wird.
Der Koalitionsvertrag kann auf der Seite der Bundesregierung unter der URL https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800 als PDF aufgerufen werden. Informationen zum Thema „Autoverkehr“ finden sich auf den Seiten 51 bis 52 des Vertrages.
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