In seinem Artikel in der Fachzeitschrift *„de – Das Elektrohandwerk“ in der Ausgabe 7.2022 beschäftigt sich Norbert Pauli mit einem Projekt in einer größeren Tiefgarage eines Wohnblocks. Geplant ist die Errichtung von 35 Wallboxen mit jeweils 11 kW. Nach den Vorstellungen des Bauherren soll ein Lastmanagement eingerichtet sowie die Abrechnungen über die jeweiligen Wohnungszähler vorgenommen werden. Von der Hauptverteilung hin zur Garage ist die Verlegung der Leitungen in Brandschutzkanälen geplant. In der Tiefgarage soll die Verlegung auf offenen Kabelrinnen erfolgen.
Werden in geschlossenen Garagen mehrere Ladestationen errichtet, so sind nicht nur baurechtliche Belange, sondern auch VDE- und DIN-Normen sowie versicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten. In erster Linie sollen Risiken vermieden werden, welche einerseits von den Batteriesystemen in den Kraftfahrzeugen, andererseits von der Elektroinstallation ausgehen. Um alle für die Zulässigkeit beachtlichen Belange prüfen zu können, ist gegebenenfalls die Unterstützung des Architekten durch einen Brandschutzsachverständigen erforderlich.
Insbesondere zu beachten ist die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen in Leitungsanlagen, die sog. Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR). Diese fordert im Wesentlichen entsprechende Brandabschottungen der Leitungsdurchführungen. Wichtige elektrotechnische Vorgaben enthalten beispielsweise die VDE-AR-N 4100:2019-04 sowie die DIN VDE 0100-722:2019-06. Werden die Ladestationen aufsummiert, so muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber gesprochen werden. Zudem sind die vom Verteilernetzbetreiber (VNB) festgelegten Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten. Der Netzbetreiber könnte eine sogenannte netzdienliche Steuerung gem. § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglichen oder fordern.
Um die Abrechnung über die entsprechenden Wohnungszähler zu ermöglichen, würde sich statistisches Lastmanagement anbieten. Hierbei wird für die Ladung der Gesamtheit der angeschlossenen Fahrzeuge ein fester Leistungswert zur Verfügung gestellt. Dadurch gelingen die Verbindung und die gleichzeitige Ansteuerung sämtlicher Ladepunkte.
Ein dynamisches Leistungsmanagementsystem bringt jedoch einige Vorteile mit sich, insbesondere die Reduzierung von Netzanschlusskosten, die Optimierung der Strom-Bezugspreise sowie der Umstand, dass eine flexible Reaktion auf Nutzungsänderungen möglich ist. Hierbei wird ladepunktspezifisch abgerechnet. Langfristig könnte diese Variante sinnvoller sein.
Festzuhalten ist, dass sich bei der Planung mehrerer Ladestationen die Beteiligten gut abstimmen müssen. Aus Gründen des Eigenschutzes sollte die Kommunikation zwischen Bauherr, Architekt, Brandschutzgutachter und Netzbetreiber umfassend dokumentiert werden.
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