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Preisgleitklauseln zuerst von Hessen umgesetzt

Ende März hatte die Bundesregierung eine bereits existierende, ältere Regelung ausgeweitet. Diese Ausweitung sah die Einarbeitung von Preisgleitklauseln vor. So ein Artikel von Volker Thies in der *Immobilienzeitung in der Ausgabe vom 21. April 2022.

Durch die Klauseln können Unternehmen mögliche höhere Kosten an die jeweiligen Auftraggeber weiterreichen. Das ist auch dann möglich, wenn dadurch die ursprünglich aufgestellte Kalkulation überschritten wird. Beruht ein Verzug auf Lieferengpässen, so sind sie zudem vor Strafzahlungen geschützt. Hintergrund der Regelungen ist der Krieg in der Ukraine, welcher sich auf Produktion und Handel auswirkt.

Als erstes Bundesland plant nun Hessen, diese Regelungen für Landeshochbauten zu übernehmen. Punktuell sollen die hessischen Regelungen sogar noch über die Regelungen aus Berlin hinausgehen. Sie sollen nicht schon Ende Juni auslaufen, sondern bis zum Jahresende 2022 Geltung haben. Zudem sehen sie Vorauszahlungen an die Unternehmen vor, wenn es diesen durch solche Zahlungen möglich ist, das komplette Material direkt im Anschluss nach Auftragserteilung zu bestellen. Weiterhin plant das Land eine Unterstützung bei der Lagerung.

Der Erlass der Preisgleitklauseln bezieht sich lediglich auf landeseigene Projekte. Jedoch werden sich sowohl Städte als auch Gemeinden erfahrungsgemäß daran orientieren.

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