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Mecklenburg-Vorpommern legt Bürgerbeteiligung an Windparks fest

Der Landtag in Schwerin schrieb im Jahre 2016 mit dem Gesetz über die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern
(BüGembeteilG M-V) Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal existiert mit diesem Gesetz eine
Gemeinden- und Bürgerbeteiligung, die staatlich verordnet wurde. So Dirk Schumacher in
einem Artikel in der *Fachzeitschrift „ERNEUERBARE ENERGIEN“ in der Ausgabe
06/2021.

Sämtliche Investoren, die im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Windkraftanlagen an
Land planen und errichten wollen, haben das BüGembeteilG zu beachten. Allen Gemeinden,
Bürgern und Bürgerinnen in einem Radius von fünf Kilometern um das Vorhaben herum
muss seitens der Vorhabenträger eine Beteiligung angeboten werden. Dafür sind im Gesetz
zwei Varianten vorgesehen.

Weg A sieht ein Kaufangebot von einem Fünftel des Eigenkapitals als Kommanditanteile zu
jeweils zehn Prozent an Gemeinden bzw. Bürger und Bürgerinnen vor. Weg B kombiniert die
sogenannte Ausgleichsabgabe an Gemeinden mit dem einlagesicheren Sparprodukt von einem deutschen Kreditinstitut. Seit Juni dieses Jahres können nach einer Einzelfallprüfung zudem alternative Formen der Beteiligung angeboten werden, beispielsweise vergünstigte
Stromtarife.

2020 und 2021 gab es bereits erste Anwendungsfälle. So wurde der Weg B bereits zweimal,
der Weg A einmal gewählt. Weg A könnte im Vergleich zum Weg B aufgrund der
notwenigen Notareinbindung zu umständlich und wegen der Bafin-Prospektierung etwas zu
teuer sein. Im Vergleich zum Weg B scheint er zudem unsicherer. Diese These ist aufgrund
der bisher wenigen Anwendungsfälle aber nicht überzubewerten.

Auch der Rechtsgrundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ steht der Anwendung des
BüGembeteilG nicht im Wege. Zwar war in dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 eine verpflichtende Norm zur Gemeindebeteiligung enthalten. Diese wurde allerdings abgeschwächt. Das „muss“ wurde an dieser Stelle durch ein „kann“ ersetzt.

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Windparkanlage auf Feld an Landstrasse | INLOCON AG

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