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Masterplan Schienenverkehr, Erweiterung des Streckennetzes & Umsetzung eines Deutschlandtaktes

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – Thema: Bahnverkehr und ÖPNV

Am 26. September 2021 wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den freien Demokraten (FDP) trägt den Titel „Fortschritt wagen“.

In Sachen Bahnverkehr und ÖPNV hat die Ampel-Koalition viel geplant. So will man bis 2030 eine Steigerung des Schienengüterverkehrs auf 25 Prozent erreichen. Zudem strebt man eine Verdopplung der Verkehrsleistung im Personenverkehr an. Bezüglich des Masterplans Schienenverkehr ist nicht nur eine Weiterentwicklung, sondern auch eine zügige Umsetzung im Koalitionsvertrag festgehalten.

Die neue Regierung will die Umsetzung des Deutschlandtaktes in alle Richtungen absichern, das gilt sowohl finanziell, organisatorisch, infrastrukturell und eisenbahnrechtlich, als auch europarechtskonform.
Bis zum Jahre 2030 sollen 75 Prozent des deutschen Schienennetzes elektrifiziert sein. Geplant ist zudem die Auferlegung des Programms „Schnelle Kapazitätserweiterung“, sowie die Verbesserung von Lärmschutz und Barrierefreiheit, die Erweiterung des Streckennetzes, die Reaktivierung von Strecken und die Vermeidung von Stilllegungen. Eine Schienenanbindung soll bei Industrie- und Gewerbegebieten verpflichtend zu prüfen sein.

Auf Seite 50 des Koalitionsvertrages ist festgehalten: „Wir werden die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum erhalten. Die inneren Strukturen werden wir effizienter und transparenter gestalten.“ Geplant ist die Zusammenlegung der einzelnen Infrastruktureinheiten der DB AG zu einer „neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte“, wie es auf Seite 50 des Koalitionsvertrages heißt. Diese stehen im Alleineigentum des Gesamtkonzerns Deutsche Bahn.

Auch für das Jahr 2022 ist ein Ausgleich der pandemiebedingten Einnahmeausfälle im öffentlichen Nahverkehr geplant. Die neue Regierung strebt einen Ausbau- und Modernisierungspakt an. Bei diesem sollen Kommunen, Länder und Bund über die Finanzierung bis 2030 sowie die Bundesmittel und deren Aufteilung diskutieren und sich über Tarifstrukturen verständigen. Ab 2022 ist eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geplant.

Im Koalitionsvertrag ist zudem die Unterstützung von innovativen Mobilitätslösungen, Carsharing und digitalen Mobilitätsdiensten sowie deren Einbeziehung „in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre“ auf Seite 50 festgehalten.

Der Koalitionsvertrag kann auf der Seite der Bundesregierung unter der URL https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800 als PDF aufgerufen werden. Informationen zur Infrastruktur finden sich auf den Seiten 49 bis 51 des Vertrages

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