Suche
Close this search box.

Ist eine schöne Aussicht abwägungserheblich?

Der VGH Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 09. September 2020 zu der Frage geäußert, ob eine schöne Aussicht zu den abwägungserheblichen Belangen gem. § 1 VII BauGB gehört (Az.: 5 S 2132/17). Rechtsanwalt Dr. Mathias Hellriegel setzt sich in der Immobilienzeitung vom 19. August 2021 inhaltlich mit dem Urteil auseinander.

In dem Fall, welcher dem Urteil zugrunde liegt, hatte sich ein Eigentümer von einem Grundstück mit einer Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan zur Wehr setzen wollen. Verhindern wollte er damit den Bau eines Hauses mit Garage, welches ihm seine schöne Aussicht zerstören würde. Außerdem begründete er seinen Antrag damit, dass durch den Bau der Gebäude auch der Verkehr zunehmen würde, was unzumutbare Immissionen mit sich bringen würde.
In seinem Urteil erklärte der VGH den Bebauungsplan für unwirksam, da gegen Befangenheits- und Verfahrensvorschriften verstoßen worden war. Zur Frage nach der Abwägungserheblichkeit der schönen Aussicht führte der VGH an, dass das Vertrauen auf das Fortbestehen eines Lagevorteils grundsätzlich nicht rechtlich geschützt wird. Ausnahme hierzu sei eine außergewöhnlich schöne Aussicht aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten. Eine Rechtsverletzung erscheint dann zumindest möglich. Eine solche spektakuläre Aussicht lag im zugrunde liegenden Fall nicht vor.
Immissionen sind zwar grundsätzlich abwägungserheblich, allerdings muss für die Annahme der Abwägungserheblichkeit eine gewisse Bagatellgrenze überschritten werden. Bei dem zu erwarteten Anliegerverkehr des einzelnen Hauses ist dies nach Ansicht des VGH nicht der Fall.

symbolisches weisses Haus auf Bauplanungen | INLOCON AG

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen