Suche
Close this search box.

Halbteilungsgrundsatz auch in Übergangszeit anwendbar

In seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 (Az.: 7 O 21/22) beschäftigte sich das LG Tübingen mit der Anwendbarkeit des sog. Halbteilungsgrundsatzes im Maklerrecht in der Übergangszeit. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 8. Dezember 2022 setzt sich Rechtsanwalt Carsten Küttner inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, machten die Käufer einer Immobilie Rückzahlungsansprüche gegen die Maklerin geltend. Diese war vom Verkäufer beauftragt worden, eine Doppelhaushälfte zu verkaufen. Dabei wurde keine Provisionszahlung durch den Verkäufer vereinbart. Das entsprechende Objekt wurde durch die Maklerin inseriert. Schließlich schloss sie mit den späteren Käufern der Doppelhaushälfte einen Maklervertrag bzw. wurde die Zahlung einer Provision durch die Käufer vereinbart. Nach Abschluss des Kaufvertrages wurde diese auch von den Käufern an die Maklerin gezahlt. Später gewannen sie davon Kenntnis, dass die Maklerin von dem Verkäufer keine Provision gezahlt bekam. Die Klage hatte Erfolg. Die Provisionszahlung durch die Käufer sei ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Maklervertrag verstoße gegen den sog. Halbteilungsgrundsatz, welcher in § 656c I 2, II BGB verankert ist, und sei aus diesem Grund unwirksam. Nach diesem könne ein Makler, der für beide Seiten tätig wird, eine Provisionszahlung nur dann vom Käufer fordern, wenn auch der Verkäufer eine Provision in derselben Höhe zahlt. Der Halbteilungsgrundsatz gilt seit dem 23. Dezember 2020. Zwar fand der Vertragsschluss mit den Käufern nach diesem Tag statt, der Vertrag mit dem Verkäufer wurde jedoch bereits davor geschlossen. Nach Ansicht des LG Tübingen sei die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 53 EGBGB anzuwenden, wonach bereits das neuere Recht zur Anwendung kommt. (Das Verfahren ist derzeit anhängig am OLG Stuttgart (Az.: 3 U 136/ 22). Siehe LG Tübingen, Beschluss vom 7. Juli 2022 – 7 O 71/22 -, juris.)

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen