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Fortsetzung der Gleisanschlussförderung

Im Jahre 2004 wurde die Gleisanschlussförderung wieder eingeführt. Initiiert wurde dies maßgeblich vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die Europäische Kommission hat nun ihre Zustimmung zur Fortsetzung der überarbeiteten Gleisanschlussförderung gegeben. Die Richtlinie gilt, beginnend ab 01. März 2022, für die kommenden vier Jahre. So der Fachbereichsleiter Ressourcenmanagement Eisenbahn des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V., Marcus Gersinske, in seinem Artikel in der Fachzeitschrift *„Deine Bahn“ in der Ausgabe 11/2021.

In der Vergangenheit konnten durch die Gleisanschlussförderung etwa 125 Projekte realisiert werden. Das entspricht einer Verlagerung von etwa 118 Millionen Tonnen von Gütern vom Lkw auf die Schiene. Jährlich gelingt somit eine CO2-Ersparnis von 3,3 Millionen Tonnen. Nun sollen weitere Projekte dazu beitragen, den Güterverkehr auf die Schiene zu bringen. Im Fokus steht dabei die weitere Reduzierung von CO2-Emissionen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.

Infolge der Neuausrichtung der Gleisanschlussförderung wird nun auch der Bundeshaushalt von ursprünglich 14 Millionen auf 34 Millionen Euro ausgeweitet sowie der Förderkatalog erweitert. Förderfähig sind in Zukunft auch multifunktionale Umschlaganlagen, Gleisanschlussweiche und Ersatzinvestitionen.

Auch in dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) konzipierten Masterplan Schienenverkehr ist die Thematik unter dem Handlungsfeld 5 wiederzufinden. Der ausdrückliche Wille, die Gleisanschlussförderung fortzusetzen, wird auch hier artikuliert.

Die Gleisanschlussförderung ist bisher das Instrument zur Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene, welches die größten Erfolge erzielte. In Zukunft will man zum einen an der Bekanntheit und zum anderen an einer Erleichterung der Abwicklung und Antragsstellung arbeiten.

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Gleisbauarbeiten

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