Laut einem Artikel in der *Allgemeinen Bauzeitung vom 6. Mai 2022 fordern der VBI
(Verband Beratender Ingenieure) und der BDA (Bund Deutscher Architektinnen und
Architekten) eine Änderung der bisherigen Vergabepraxis. Der Beschluss erfolgte auf einer
gemeinsamen Vorstandssitzung. Gefordert wird die Umsetzung des laut Gesetz vorrangigen
Leistungswettbewerbs.
Angesichts der hohen Anforderungen hinsichtlich Verkehrs- und Energiewende,
Brückensanierung und Wohnungsbau sei es nicht angemessen, nach dem günstigsten Anbieter
einer Leistung zu suchen. Vielmehr sollten zuvor aufgestellte Qualitätskriterien über die
Vergabe entscheiden.
Vor kurzer Zeit hatte die Bundesregierung den aktuellen Monitoring-Bericht über das
Vergaberecht 2021 und dessen Anwendung präsentiert. Daraus ist ersichtlich, dass die
Beteiligung der Unternehmen an den durch die öffentliche Hand durchgeführten
Vergabeverfahren sinkt.
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