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EU-Schwellenwerte 2022/2023

Mit dem Erlass von vier neuen Delegierenden Verordnungen hat die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte für die kommenden Jahre 2022 sowie 2023 angepasst. So ein Artikel in der Fachzeitschrift *„Vergabe Fokus“ in der Ausgabe Dezember 2021.

Die neu beschlossenen EU-Schwellenwerte gelten für die Vergabe von Konzessionen und Aufträgen von Dienst- und Lieferleistungen. Für Sektorenauftraggeber gilt ein EU-Schwellenwert von 431.000,- EUR, für oberste sowie obere Bundesbehörden ein EU-Schwellenwert von 140.000,- EUR. Alle übrigen Auftraggeber müssen den neuen EU-Schwellenwert von 215.000,- EUR beachten.

Näheres ist den Delegierenden Verordnungen vom 10. November 2021 zu entnehmen: (EU) 2021/1950, (EU) 2021/1951, (EU) 2021/1953, (EU) 2021/1952.

Drei EU Flaggen vor Gebäude | INLOCON AG

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