In seinem Beschluss vom 17. Februar 2023 (Az.: 15 CS 23.95) entschied der VGH Bayern über die Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn eine Nutzungsänderung einer Räumlichkeit von einem Restaurant zu einer Disko erfolgt. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 11. Mai 2023 setzt sich Rechtsanwalt Fabian Mühlen inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, wehrte sich ein Antragssteller im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung. Er betrieb eine Vergnügungsstätte und seine Räumlichkeit lag im Bereich eines einfachen Bebauungsplans. Dieser setzte das Gebiet als Mischgebiet fest, wobei Vergnügungsstätten ausgeschlossen waren. Da dem Antragssteller der einstweilige Rechtsschutz vom VG nicht gewährt wurde, wendete er sich gegen diese Entscheidung mit einer Beschwerde. Der VGH Bayern entschied: für die Nutzungsänderung von einem Restaurant zu einer Vergnügungsstätte bedarf es einer Baugenehmigung. Die Änderung berühre bodenrechtliche Belange neu. Sie sei von anderer rechtlicher Qualität und werde nicht von der ursprünglich erteilten Genehmigung umfasst.
Seit über 20 Jahren ist die INLOCON als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.
Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.
Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.
Wir freuen uns auf Sie.
Kontaktieren Sie uns
Inlocon AG
Erich-Zeigner-Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: 0341/ 253 479 111