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Erforderliche Baugenehmigung bei Nutzungsänderung

In seinem Beschluss vom 17. Februar 2023 (Az.: 15 CS 23.95) entschied der VGH Bayern über die Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn eine Nutzungsänderung einer Räumlichkeit von einem Restaurant zu einer Disko erfolgt. In seinem Artikel in der Immobilienzeitung vom 11. Mai 2023 setzt sich Rechtsanwalt Fabian Mühlen inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, wehrte sich ein Antragssteller im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung. Er betrieb eine Vergnügungsstätte und seine Räumlichkeit lag im Bereich eines einfachen Bebauungsplans. Dieser setzte das Gebiet als Mischgebiet fest, wobei Vergnügungsstätten ausgeschlossen waren. Da dem Antragssteller der einstweilige Rechtsschutz vom VG nicht gewährt wurde, wendete er sich gegen diese Entscheidung mit einer Beschwerde. Der VGH Bayern entschied: für die Nutzungsänderung von einem Restaurant zu einer Vergnügungsstätte bedarf es einer Baugenehmigung. Die Änderung berühre bodenrechtliche Belange neu. Sie sei von anderer rechtlicher Qualität und werde nicht von der ursprünglich erteilten Genehmigung umfasst.

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