Suche
Close this search box.

Einzug trotz Mängeln – konkludente Abnahme?

In seinem Urteil vom 24. November 2020 (Az.: 4 U 163/12) entschied das OLG Rostock über die Frage, ob in einem Einzug in ein neugebautes Einfamilienhaus eine konkludente Abnahme des Bauwerkes zu sehen sei. In ihrem Artikel in der *Immobilienzeitung vom 10. März 2022 setzt sich Rechtsanwältin Sophie Burgmann inhaltlich mit der Entscheidung auseinander.

In dem Urteil zugrunde liegenden Fall beauftragte eine Bauherrin einen Bauunternehmer. Dieser sollte ein neugebautes Einfamilienhaus errichten. Da die Bauherrin wohl ihre bisherige Mietwohnung bereits gekündigt hatte, zog sie in den Neubau ein. Davor wurde das Objekt durch mehrere Teilabnahmen abgenommen. Eine letzte Teilabnahme fand am Einzugstag statt. Nach sieben Tagen erklärte die Bauherrin die Verweigerung der Abnahme bis zur Mängelbeseitigung, wobei sie die Mängel auflistete. Das Bauunternehmen verlangte die Zahlung des restlichen Werklohns, die Bauherrin erhob Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz sowie Kostenvorschuss.

Das OLG Rostock entschied: Die Baufirma hat einen Anspruch auf Werklohnzahlung. Trotz der Kenntnis von den Mängeln nahm die Bauherrin das Objekt in Benutzung. Das Gericht sah hierin eine Abnahme der Leistungen, auch, wenn die Bauherrin durch die Kündigung ihrer bisherigen Mietwohnung zur Nutzung gezwungen war. Mit ihrem Einzug in das Gebäude habe sie konkludent die Abnahme erklärt.

Bauherren kann daher nur geraten werden, bereits mit dem Einzug in das Objekt explizit zu erklären, dass das Bauwerk unter Vorbehalt der Restleistungen und Mängel abgenommen wird. Ebenso kann die Abnahme auch ausdrücklich verweigert werden. Hierfür sollte zumindest ein Mangel benannt oder auf fehlende Fertigstellung hingewiesen werden.

*Markennennung/unbezahlte Werbung

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen