Rheinland-Pfalz hat eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland Pfalz“ vorgenommen. Diese ist in ihrer Neufassung am 07. September 2021 in Kraft getreten. So ein Artikel in der Fachzeitschrift „Vergabe Navigator“ in der Ausgabe 6/2021.
Diese befielt die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie eine Gleichsetzung der öffentlichen Ausschreibung mit der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Die schon durch das Rundschreiben vom 17. Juni 2019 geltenden Auftragswertgrenzen für sowohl Liefer- als auch Dienstleistungen wurden von der Verwaltungsvorschrift übernommen. Zudem berücksichtigt sie das eingeführte, bundesweite Wettbewerbsregister sowie die Statistik der Vergabe im Unterschwellenbereich.
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