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Baden-Württemberg: verbesserte und höhere Förderung des sozialen Wohnungsbaus geplant

In seiner Sitzung am 25. Januar 2022 stimmte das Kabinett Baden-Württembergs dafür, dass das Förderprogramm Wohnungsbau BW fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Neben einer Anhebung des bisherigen Festbetrages der berücksichtigungsfähigen Baukosten ist auch die Erhöhung der Unterstützung derjenigen geplant, die für eine schon bestehende Mietwohnung eine neue Sozialbindung begründen wollen. Durch den Ausbau und der effektiven Gestaltung der sozialen Wohnraumförderung soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. So ein aktueller Beitrag auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 25. Januar 2022.

Geplant ist auch die Erhöhung der möglichen Dauer von Sozialbindungen. Zudem soll eine erhöhte Förderung längere Bindungen belohnen. Daneben soll das Programm mit neuen Angeboten erweitert werden. Ziel ist auch eine klimafreundlichere Gestaltung des Sozialwohnungsbaus. Hierfür soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung eingeführt werden. Derzeit wird das neue Förderprogramm dem Landtag zugeleitet, der dann im zuständigen Ausschuss darüber berät. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang Mai gerechnet werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2021 wurden für den Bau von 2.600 neuen Sozialwohnungen Förderanträge gestellt. Daneben wurden für 411 schon bestehende Mietwohnungen Förderanträge für die Begründung einer Sozialbindung eingereicht. Jedoch vergehen zwischen der Stellung des Antrages und der Fertigstellung der Wohnungen nach wie vor mehrere Jahre.

Während im vergangenen Jahr 250 Millionen Euro im Rahmen des Wohnraumförderprogramms zur Verfügung standen, sind es dieses Jahr – auch durch die Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes – etwa 377 Millionen Euro. Daneben stellt der Landtag für die eigenständige, neue Förderlinie namens „Neues Wohnen“ etwa 50 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld ist die Unterstützung neuer Formen des Wohnens geplant, welche nicht unter die klassische Wohnraumförderung fallen.

Der Beitrag kann aufgerufen werden unter der URL https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mehr-foerderung-fuer-sozialen-wohnungsbau/.

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