In Baden-Württemberg sollen in den nächsten drei Jahren im Rahmen eines Pilotprojektes junge und innovative Firmen bei der Vergabe bevorzugt werden. So ein Artikel von Roland Muschel in der Heidenheimer Zeitung vom 16. Juni 2023. Geplant ist die Novellierung der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung“ durch die Landesregierung. Öffentlichen Stellen soll in Zukunft die Vergabe solcher Dienst- und Lieferleistungen ohne ein vorheriges Vergabeverfahren an Start-ups möglich sein, die einen Auftragswert von 100 000 Euro aufweisen. Damit werde das Vergaberecht zugunsten innovativer und junger Unternehmen geändert. Laut Landesregierung seien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit als Haushaltsgrundsätze weiterhin zu beachten. Als Vorbild für das baden-württembergische Pilotprojekte diente die Änderung des Vergaberechts in Frankreich, welche bereits Ende des Jahres 2018 vorgenommen wurde. Danach haben staatliche Stellen die Möglichkeit, Dienstleistungs-, Bau- sowie Lieferaufträge, welche einen Wert von bis zu 100 000 Euro haben, direkt ohne Ausschreibung oder vorherige Bekanntmachung innovativen Start-ups zukommen zu lassen.
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