Suche
Close this search box.

Ausschluss eines unzuverlässigen Bieters möglich

In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 (Az.: 12 U 1143/21) entschied das OLG Koblenz über die Frage, in welchen Fällen ein Bieter als unzuverlässig von einer nationalen Ausschreibung ausgeschlossen werden kann. In ihrem Artikel in der Immobilienzeitung vom 17. November 2022 setzt sich Rechtsanwältin Christina Meincke inhaltlich mit der Entscheidung auseinander. In dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Fall, wurden national Bauleistungen nach der VOB/A durch einen öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben. Ein Bieter wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Dieser war bei vorhergehenden Baumaßnahmen mit Bauverzögerungen und Mängeln sowie anderen erheblichen Abwicklungsschwierigkeiten aufgefallen. Der Auftraggeber bezog in seine Entscheidung auch Erfahrungswerte anderer Dienststellen mit ein. Der Bieter verklagte ihn schließlich auf Schadensersatz. Er argumentierte, dass der Auftraggeber in der Pflicht gewesen sei, die Aufklärung der Umstände durch ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen herbeizuführen. Er hielt den Ausschluss für unberechtigt und begründete dies damit, dass keine der beanstandeten Baumaßnahmen gekündigt oder vorzeitig beendet worden war. Seine Klage wurde vom Landgericht abgewiesen, mithin legte er Berufung ein. Auch diese blieb erfolglos. § 16b VOB/A sehe vor, dass lediglich Angebote geeigneter Bieter Berücksichtigung finden. Erforderlich sei neben einer entsprechenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch die Zuverlässigkeit des Bieters. Es obliege den Vergabestellen eine entsprechende Prognoseentscheidung hierzu zu treffen. Diese sei gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Es genüge, wenn sich die Entscheidung nachvollziehen lasse und auf belastbare Informationen gestützt werde. Auch Erfahrungswerte anderer Vergabestellen aus vergangenen Baumaßnahmen dürften bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Eine Aufklärung der Umstände durch das Gutachten eines Sachverständigen sei nicht erforderlich. Dem stünde bereits das Interesse an einer schnellen Verfahrensbeendigung entgegen. Außerdem sei es auch nicht notwendig, dass eine vorherige Baumaßnahme vorzeitig beendet oder gekündigt wurde.

Wir liefern Ihnen Aufträge in 10 Fachportalen

Bauportal-Deutschland
Strassenbau Portal
Cleaner Portal
Beschaffungsmarkt-office
Container-Modulbau
Beschaffungsmarkt-Fahrzeuge
Energieausschreibungen
Beschaffungsmarkt-gesundheit
Schienenverkehrsportal
EE-portal

 Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen