Suche
Close this search box.

Ausschluss aus Vergabeverfahren aufgrund ungeeignetem Nachunternehmer?

Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 3. Juni 2021 (Az.: C-210/20), dass die
Ungeeignetheit eines Nachunternehmers den Ausschluss des jeweiligen Bieters aus dem
Vergabeverfahren nicht rechtfertigt. In ihrem Artikel in der *Immobilienzeitung vom 12.
August 2021 befasst sich Rechtsanwältin Dr. Pascale Liebschwager inhaltlich mit dem Urteil
des EuGH.

Ein Bieter klagte gegen seinen Ausschluss aus einem Vergabeverfahren. Grund für den
Ausschluss war eine rechtskräftige Verurteilung des Nachunternehmers, infolgedessen dieser
als ungeeignet galt. Der Bieter hatte bei Angebotsabgabe keine Kenntnis über die
Verurteilung des Nachunternehmers.

Die Klage des Bieters hatte Erfolg. Der EuGH warf dem Bieter aufgrund der Unkenntnis
insbesondere keine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Zudem sei es nicht gerechtfertigt, einen
Bieter aufgrund der Ungeeignetheit eines Nachunternehmers auszuschließen. Der
Ausschreiber habe zu prüfen, ob der Nachunternehmer ausreichende
Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen hat. Sei dies der Fall, so sei er unabhängig von
der Verurteilung als geeignet anzusehen. Anderenfalls käme es in Betracht, den
Nachunternehmer zu ersetzen.

*Markennennung/unbezahlte Werbung

Richterhammer auf Gesetzesbauch | INLOCON AG

Mit INLOCON zum Erfolg

Seit über 20 Jahren ist die INLOCON  als Dienstleister von auftragsbezogenen Informationen mit ihren Fachportalen für ihre Kunden am Markt aktiv. Aus täglich bis zu 1000 neuen Projektinformationen (Ausschreibungen, beschränkten Vergaben, Auftragsvergaben usw.) erhalten Kunden jeder Branche präzise auf Sie zugeschnitten genau die Informationen, die für Sie nützlich und wichtig sind.

Durch unsere intelligenten Systeme und deren Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich weitere Synergieeffekte, wie Marktanalyse, Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder bahnbrechende Analysen zum aktuellen Bedarf von Produkten künftig stattfindender Projekte und Baumaßnahmen.

Wenn Sie ebenfalls von den Informationen und Synergieeffekten der INLOCON profitieren wollen, dann melden Sie sich noch heute zum kostenlosen und unverbindlichen Test an.

Wir freuen uns auf Sie.

Suchen Sie in den Kategorien nach Ihrem Interessengebiet

Beitragsarchiv

Kontaktieren Sie uns

Inlocon AG

Erich-Zeigner-Allee 36

04229 Leipzig

Tel.: 0341/ 253 479 111

 

*Partnerunternehmen